Lohngleichheit – CGS erhält Testat

Die CGS hat wie vom Gesetz gefordert eine unabhängige externe Überprüfung auf Lohngleichheit veranlasst.

Und wir haben die Analyse erfolgreich bestanden. Das heisst, wir halten den Grundsatz der Lohngleichheit (gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit) zwischen Frauen und Männern sowie unter den Geschlechtern ein.

Das Resultat ist für uns nicht überraschend, denn gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist für uns selbstverständlich und ist mitunter Ausfluss unserer CGS Werte.

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