[av_dropcap1]D[/av_dropcap1] er Flughafen Zürich hat den Auftrag für die Erbringung der PRM-Dienstleistung an Goldwings vergeben.
Bis morgen Freitag kann Careport noch Rekurs einlegen.
Flughafenpassagiere, die aufgrund von Alter oder Beeinträchtigung auf einen Rollstuhl angewiesen sind, erhalten am Flughafen Zürich als sogenannte PRMs (Passengers with Reduced Mobility) von der Firma Careport Unterstützung. Nun hat der Flughafen Zürich den Auftrag für die Erbringung dieser Dienstleistung per 1. Januar 2020 an die Firma Goldwings vergeben. Die Aktionäre von Goldwings setzen sich aus Personen der FirmenAirlineAssistance Switzerland (AAS) und Goldair
Handling zusammen. Für die 200 Angestellten von Careport, die im vergangenen Jahr 252000 Passagiere betreuten, heisst dies, dass ihre Jobs nur noch bis Ende des Jahres garantiert sind.

DIE IN IHRER MOBILITÄT eingeschränkten Passagiere müssen für den Betreuungsservice nichts bezahlen. Die Dienstleistung wird durch eine PRM-Gebühr von knapp CHF 1 finanziert, die in der Flughafengebühr jedes 4bfliegenden Passagiers eingeschlossen ist. Es ist ein Solidaritätsbeitrag für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität. Und wichtig: Er darf gemäss einer EU-Vorschrift nicht gewinnbringend, sondern nur kostendeckend sein. Zur Qualität der bisher geleisteten Arbeit von Careport ist keine Kritik zu vernehmen. Während Careport bei ihrer Offerte einen zehnjährigen Leistungsausweis am Flughafen Zürich vorweisen kann, stützt sich die Goldwings AG auf ein Leistungsversprechen. Und während die AAS als Bodenabfertigungsdienstleistervon Easyjet und ab Sommerflugplan von Eurowings am Flughafen Zürich präsent ist, taucht die griechische Goldair Handling als neuer Player auf. Die Firma erbringt Bodenabfertigungsdienstleistungen auf osteuropäischen Flughäfen und hat auch ErfahrungimHandlingvonPRM- Passagieren. Es ist anzunehmen, dass die Goldair auf das Know-how der Careport Mitarbeitenden zurückgreifen und ihnen ein Angebot unterbreiten wird. Zu «20Minuten» sagte Dimitris Papamichail, CEO von Goldair Handling, dass sie allen Interessierten von Careport die Möglichkeit anbieten werden, bei Goldwings unter denselben Bedingungen zu arbeiten wie bisher.
DER FLUGHAFEN WILL zu Fragen, inwieweit die Zukunft der Passagierhelfer mitberücksichtigt wurde, nicht Stellung nehmen und verweist auf die Aussagen des CEO von Goldair Handling. Betreuungsarbeit ist personalintensiv. Daher ist davon auszugehen, dass die Kosten nicht signifikant tiefer sein werden. Es sei denn, Goldwings würde entgegen ihren Versprechungen Lohndumping betreiben. Die Auswirkungen auf die PRM-Gebühr dürfte so oder so relativ minim sein. Sie wird alle vier Jahre neu berechnet, bisher lagen die Schwankungen im einstelligen Rappenbereich. Dies wird bei den Flughafengebühren kaum ins Gewicht fallen. Bis morgen Freitag hat Careport Zeit, gegen den Entscheid des Flughafens zu rekurrieren.
Der Flughafen Zürich ersetzt Careport für die Betreuung von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität
Ist der Flughafen Zürich eine geldgierige Cashcow?
Quelle: travel INSIDE (Angelo Heuberger)
Soeben wurde bekannt: Die Betreuung von sogenannten Passagieren mit eingeschränkter Mobilität (PRM: Passengers with Reduced Mobility) -bisher seit 2009 an Careport delegiert – erhält per 2020 am Flughafen Zürich einen neuen Dienstleister. Diese Nachricht hat alle Beteiligten aufgescheucht, insbesondere weil sie in dieser Form nicht erwartet worden war, schon gar nicht vom bisherigen Betreiber.
Der Flughafen Zürich begründet den Wechsel von Careport zur Goldwings AG mit Qualitäts- und Kostenkriterien. Dass Careport, die zu zwei Drittel der Swissport und einem Drittel CGS gehört, bislang einen schlechten Job gemacht hätte, kann nun wirklich nicht behauptet werden. Mit anderen Worten: Goldwings hat ganz offensichtlich günstiger offeriert. Über den Daumen gepeilt heisst das, dass die in die Flughafengebühr integrierte solidarische PRM Abgabe von bisher einem Franken pro abfliegendem Passagier vielleicht um höchstens 1 0 Rappen sinken dürfte. Ein Betrag, der eigentlich zu vernachlässigen, aber in der Folge mit Zukunftsängsten von 200 Careport-Angestellten verbunden ist. Basis der Abgabe ist eine Verordnung der EU, welche von der Schweiz im bilateralen Luftverkehrsabkommen per 2009 abgeschlossen worden war.
Natürlich darf der Flughafen Zürich Aufträge neu vergeben. Im Fall der PRM-Passagiere hätte er aber die soziale Komponente dieses Auftrags besser berücksichtigen oder wenigstens besser kommunizieren können. So gibt er jenen Kritikern Auftrieb, die den Flughafen Zürich als Gewinnmaximierungsmaschine kritisieren. Auch hängt der Vorwurf in der Luft, dass über die neue Auftragsvergabe Lohndumping betrieben werden kann. In Verbindung mit einer Dienstleistung für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität, die gemäss der EU-Verordnung keinen Gewinn abwerfen darf, ist das für das Image des Flughafen-Managements auch nicht gerade förderlich. Vor allem, wenn man bedenkt, dass die Einsparungen bei der Flughafengebühr wohl im einstelligen Rappenbereich liegen dürften. Noch haben Swissport und CGS die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Einspruch zu erheben. Ob sie dies wahrnehmen wollen und werden, soll sich am Freitag entscheiden.
